Steuern und Steuerberatung
Das Steuerrecht, insbesondere das deutsche Steuerrecht, gilt als eine äußerst komplexe Materie.
Die Steuerberatung ist in uneingeschränktem Umfang auch aus diesem Grund nur den in § 3 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) genannten Personen erlaubt.
Zu diesen Personen gehören - neben wenigen anderen Berufen - auch Steuerberater und Rechtsanwälte.
Die Berufsbezeichnung Steuerberater darf nur führen, wer durch die zuständigen Landesbehörden zum Steuerberater oder auch zur Steuerberaterin bestellt wurde.
Voraussetzung für die Bestellung ist das Bestehen der Steuerberaterprüfung, die aus drei sechsstündigen schriftlichen Prüfungsarbeiten und nach deren Bestehen durch eine ca. 5-6 Stunden dauernde mündliche Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Finanzverwaltung besteht.
Für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung bedarf es bereits umfangreicher theoretischer und praktischer Vorkenntnisse.
Nur dadurch kann die Qualität der Steuerberatung und damit die optimale Unterstützung von Mandanten bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten und die optimale Steuerplanung und Steuergestaltung gewährleistet werden.
Ihr Ansprechpartner für den Bereich der Steuerberatung in der Kanzlei Gabler & Webers ist Herr Rechtsanwalt und Steuerberater, Diplom- Finanzwirt (FH) Kai Webers.
Seit dem Beginn seiner Ausbildung bei der Finanzverwaltung NRW im Jahr 1994 beschäftigt sich Herr Webers intensiv mit dem Steuerrecht. Sowohl die ehemalige Tätigkeit als Finanzbeamter als auch die Qualifikation als Rechtsanwalt und zugleich Steuerberater zeigen, dass die fachlichen Kompetenzen für eine umfassende steuerliche Beratung sichergestellt sind. Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Hamm hat Herrn Webers zudem am 12.01.2010 die Berechtigung zuerkannt, die Bezeichnung "Fachanwalt für Steuerrecht" zu führen.
Steuerrecht ist eine Materie, die dauerhaften Änderungen unterlegen ist. Neben politischen Gründen sind hier insbesondere auch die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes sowie vermehrt des Europäischen Gerichtshofes als verantwortliche Institutionen zu benennen.
Damit unseren Mandanten eine dauerhaft aktuelle Beratung zu teil werden kann, ist eine ständige Fortbildung unabdingbar.
Dabei nutzen wir in der Kanzlei Gabler & Webers ebenso klassische Seminare/Vortragsveranstaltungen zur Fortbildung, wie auch moderne Medien im Rahmen von online- Seminaren. Die fachliche Klasse wird dabei bereits durch die jeweiligen Veranstalter deutlich. Beispielhaft seien hier angeführt der Deutsche Steuerberaterverband und die Genossenschaft der Steuerberater, die DATEV e.G.
Um alle Aufgaben (von der Finanzbuchhaltung über die Lohnbuchhaltung, die Erstellung von Steuererklärungen sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen nach Steuer- und nach Handelsrecht) auch zeitnah und kompetent zu erledigen, wird Herr Webers in unserer Kanzlei durch fachlich ausgebildetes Personal unterstützt.
Frau Stefanie Webers unterstützt als Steuerfachangestellte bei der Erledigung der laufenden Aufgaben und ist für unsere Mandanten auch eine erste Ansprechpartnerin für Fragen rund um die Buchhaltung und Einkommensteuererklärungen.
Die Tätigkeitsfelder im Rahmen der Steuerberatung sind vielfältig.
Nutzen Sie die Gelegenheit und informieren sich auf den weiteren Seiten genauer über die einzelnen Arbeitsfelder.
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