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Verkehrsrecht

Unsere Tätigkeit im Bereich des Verkehrsrechts bietet Ihnen unter anderem

  1. die komplette Unfallschadenregulierung
  2. Verteidigung im Bußgeldverfahren
  3. Verteidigung wegen Verkehrsstraftaten
  4. Beratung und Vertretung bei Führerscheinangelegenheiten
  5. Beratung und Vertretung bei Kauf und Leasingverträgen über Fahrzeuge
  6. Verkehrsrecht und Arbeitsrecht

Unfallregulierung

Ein Großteil unserer Tätigkeit besteht in der Schadensabwicklung nach Unfällen. Nach einem Verkehrsunfall sind die eigenen Ansprüche gegenüber den anderen Unfallbeteiligten geltend zu machen.
Wir übernehmen für Sie die komplette Abwicklung des Unfallschadens, machen Ihre Ansprüche geltend und achten darauf, dass Ihnen keine berechtigten Schadenspositionen gekürzt oder vorenthalten werden. In vielen Fällen benötigen wirfür unsere Tätigkeit von Ihnen lediglich das Unfalldatum, die Kennzeichen der beteiligten KFZ und Ihre Kontoverbindung.
Wir führen für Sie dann die Korrespondenz mit den Versicherungen, Sachverständigen, Behörden, Werkstätten und weiteren Beteiligten und rechnen den Schaden mit diesen ab.
Trägt der Gegner die Verantwortung für den Unfall, so werden auch die kompletten Kosten unserer Beauftragung durch die Gegenseite gezahlt.

Bei einem reinen Sachschaden haben Sie neben dem Anspruch auf die Reparaturkosten auch Anspruch auf Ersatz eines eventuellen Minderwerts des Fahrzeugs, auf Nutzungsausfall und auf die allgemeine Unkostenpauschale. Auch können Sie wählen, ob Sie das Fahrzeug in einer Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen oder nur das Geld für den Schaden beanspruchen und den Schaden am Fahrzeug belassen oder selbst reparieren. Weitere Schadenspositionen können sich je nach Einzelfall ergeben.

Kommt es bei einem Unfall zu einem Personenschaden, so geht es regelmäßig um die Geltendmachung von Schmerzensgeld. Die Höhe des Schmerzensgeldes wird hier anhand von Urteilen zu vergleichbaren Fällen bestimmt.  Die Zusammenstellung wesentlicher Urteile wird oft als Schmerzensgeld-Tabelle bezeichnet.
Hier bedarf es zur Bemessung des Schmerzensgeldes der genauen Kenntnis der einschlägigen Gerichtsurteile, vor allem von dem Gericht, an dem der Rechtstreit durchgeführt wird oder werden soll. Die vergleichbaren Urteile bieten hierbei einen ersten Ansatzpunkt für die Höhe des Schmerzensgeldes. Die genaue Höhe bestimmt sich dann nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls. Je nach Schwere des Schadens kann unter Umständen auch die Zahlung einer Rente beansprucht werden.

Bußgeld und Ordnungswidrigkeiten

Sind Geschwindigkeitsüberschreitungen Gegenstand eines Bußgeldverfahrens, so kommt neben der Frage der Identifizierbarkeit des Fahrers auch der Frage der Verwertbarkeit der Messung oft entscheidende Bedeutung zu.
Weiterhin können sich aus der Akte der Behörde Fehler ergeben, die die Messung unverwertbar macht. Die technisch ordnungsgemäße Durchführung der Messung wird in vielen Fällen durch einen Sachverständigen überprüft werden müssen. Dies gelt ebenso für Rotlichtverstöße und Abstandsmessungen.
Oftmals kann bei geeigneten Fällen aber auch ohne gerichtliches Verfahren und ohne Sachverständigengutachten erreicht werden, dass die Behörde von einem ursprünglich verhängten Fahrverbot absieht und hierfür lediglich die Geldbuße erhöht.

Verkehrsstrafrecht, Führerscheinfragen

Auch bei der Verteidigung gegen den Vorwurf einer Verkehrsstraftat ist der Erhalt der Fahrerlaubnis immer wieder ein wesentliches Prozessziel. Natürlich geht es aber auch um die Abwehr des staatlichen Strafanspruchs an sich.

Verträge rund um das KFZ

Beim Kauf und Verkauf von Fahrzeugen ist nicht selten im Streit, ob ein Fahrzeug mangelhaft ist, wann der Mangel am Fahrzeug entstand und welche Rechte sich hieraus ableiten lassen (Rücktritt, Schadensersatz, Minderung usw.). Auch hier beraten wir Sie gerne über die Ihnen zustehenden Rechte und Pflichten.

Verkehrsrecht und Arbeitsrecht

Ist der Führerschein in Gefahr oder bereits entzogen, so kann dies Konsequenzen für das Arbeitsverhältnis haben. Bei diesen Fallkonstellationen ist es besonders wichtig, dass die Rechtslage sowohl unter verkehrsrechtlichen als auch unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten betrachtet wird und dann abgestufte Prozessziele herausgearbeitet werden. Wird hier nur ein Bereich betrachtet, so kann allein hierdurch im anderen Bereich ein Rechtsverlust drohen oder eintreten.

Ihr Ansprechpartner im Verkehrsrecht (und Arbeitsrecht) ist Rechtsanwalt Phil Gabler, LL.M.

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