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Steuerstrafrecht

Das Steuerstrafverfahren ist grundsätzlich zunächst ein ganz normales Strafverfahren, wie ein Verfahren wegen Betruges, Urkundenfälschung oder Körperverletzung.

Sie haben als Beschuldigter/Angeschuldigter/Angeklagter dieselben Rechte wie in anderen Strafverfahren auch.
Hierzu gehört unter anderem das Recht zu Schweigen und sich nicht selbst belasten zu müssen. Ebenfalls haben Sie das Recht auf Kontakt mit einem Verteidiger.

Von diesem Recht sollten Sie (naturgemäß abgesehen von Aussagen zu Ihren Personalien) grundsätzlich immer zunächst Gebrauch machen. Insbesondere dann, wenn die Beamten der Steuerfahndung vor der Tür stehen und aufgrund eines Durchsuchungsbeschlusses Ihre Räume durchsuchen wollen und Sie dabei „nebenher“ zu bestimmten Sachverhalten befragen wollen.
Auch im Steuerstrafrecht gilt die Regel: „Das Verfahren wird sicherlich nicht in den ersten fünf Minuten gewonnen, jedoch häufig in den ersten fünf Minuten verloren.“

Für den Fall der Bekanntgabe des Steuerstrafverfahrens Ihnen gegenüber (häufig erst mit dem Beginn einer Durchsuchung), können Sie umgehend Hilfe in Anspruch nehmen bei einem Verteidiger.
Dabei ist in einem Steuerstrafverfahren grundsätzlich auch ein Steuerberater als Verteidiger zugelassen.

Im Fall einer Durchsuchung sollte der gewählte Verteidiger unverzüglich angerufen werden. Dieser wird Ihnen zunächst Verhaltenstipps geben und im Anschluss versuchen, mit dem Leiter der Ermittlungen vor Ort abzusprechen, ob ein Abwarten mit dem Beginn der Durchsuchung bis zu seinem Eintreffen möglich ist.
Regelmäßig wird sich der Verteidiger dann umgehend zum Ort der Durchsuchung begeben, um Ihnen dort vor Ort zur Seite zu stehen.

Durch die rechtzeitige Einschaltung des Verteidigers kann sichergestellt werden, dass eventuelles Fehlverhalten der beteiligten Personen verhindert, oder zumindest erkannt und protokolliert wird.
Bei gravierenden nachweisbaren Fehlern der Ermittlungsbehörden kann hieraus unter Umständen ein Verbot der Nutzung des durch die fehlerhafte Maßnahme gewonnenen Wissens entstehen (sog. Verwertungsverbot).

Falls Sie Beratung, Vertretung bzw. Hilfestellung in einem Steuerstrafverfahren benötigen, steht Ihnen Herr Rechtsanwalt/Steuerberater Webers gerne als Verteidiger zur Verfügung.

Rufen Sie uns an (0521/977956-0) oder senden Sie uns eine E-Mail unter steuern@gabler-webers.de.

Hinweis:
Da trotz aller Vorkehrungen die Datensicherheit im Internet nie garantiert werden kann, sollten Sie jedoch höchstpersönliche oder gar strafrechtlich relevante Informationen nicht über das Internet übermitteln.

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