Steuerrecht
Der rein juristische Bereich des Steuerrechts setzt insbesondere im Steuerstreitverfahren mit den Finanzbehörden an.
Wir führen für Sie Rechtsbehelfe oder Klagen in steuerrechtlichen Angelegenheiten und beraten Sie im Vorfeld über die entsprechenden Erfolgsaussichten.
Aber auch Streitigkeiten über die Anwendung bestimmter Rechtsvorschriften im Rahmen von zum Beispiel Betriebsprüfungen, können bereits im Vorfeld einer Entscheidung der Verwaltung zur Notwendigkeit unserer in Anspruchnahme führen.
Als Rechtsanwälte sind wir mit den formellen Voraussetzungen von Rechtsbehelfen und Klagen sowie der Finanzgerichtsordnung, die den Ablauf der finanzgerichtlichen Streitigkeiten regelt, vertraut.
Auch für Steuerberater sehen wir uns daher als ein Ansprechpartner oder Ratgeber in den Angelegenheiten von Finanzgerichtsprozessen.
Weitere Einzelheiten zum Steuerrecht haben wir auf dieser Homepage unter dem Bereich Steuern für Sie zur Information bereitgestellt.
Ansprechpartner für den Bereich des Steuerrechts ist für Sie Herr Rechtsanwalt und Steuerberater Webers.
Sie erreichen unseren Bereich Steuerrecht auch unter der E-Mail
steuern@gabler-webers.de. |