Internetrecht
Im Bereich des Internetrechts sind wir Ihr Ansprechpartner bei allen rechtlichen Fragen rund um das Internet. Insbesondere stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite bei
- Vertragsschluss und Allgemeine Geschäftsbedingungen
- rechtliche Gestaltung von Webseiten / Umsetzung von Geschäftsideen
- Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht /Abmahnungen
- Arbeitsrecht und Internet
- Steuern und Internet
- rechtswidrige Veröffentlichungen im Internet
- Internet und Strafrecht
Vertragsschluss und Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Vertragsschluss im Internet weist einige Besonderheiten auf. So muss der Unternehmer besondere Informationsvorschriften beachten, z. B. die der BGB-Informationsverordnung oder die Informationspflichten nach der Preisangabenverordnung.
Angebote im Internet sind jedermann zugänglich, so dass die Nichtbeachtung rechtlicher Vorschriften schneller auffallen kann als in anderen Absatzmärkten. Dies wiederum kann zu rechtlichen Auseinandersetzungen mit erheblichen Kosten führen.
Durch eine vorherige Beratung können spätere ggf. kostspielige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.
Von besonderer Bedeutung sind Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bei Rechtgeschäften im Internet. Wir kontrollieren und gestalten Ihre AGB und sorgen für die wirksame Einbeziehung der AGB unter Beachtung der Besonderheiten Ihres jeweiligen Betätigungsfeldes (z.B. Apotheke).
Der Verbraucher ist bei Internetgeschäften durch eine Vielzahl von Vorschriften geschützt. Wir helfen Ihnen Ihre Rechte durchzusetzen.
Rechtliche Gestaltung von Webseiten /Umsetzung von Geschäftsideen
Neben der technisch und graphisch ansprechenden Umsetzung einer Webseite kann es auch auf eine rechtlich sichere und einwandfreie Gestaltung ankommen.
Viele Existenzgründungen finden mittlerweile im Internet statt.
Wir bieten Ihnen die Existenzgründungsberatung mit der Vermittlung der notwendigen steuerlichen Grundkenntnisse und beraten Sie zugleich über die rechtlichen Voraussetzungen Ihres Vorhabens im Internet.
Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht /Abmahnungen
Abmahnungen sind immer wieder ein Thema im Internet. Mit Abmahnungen werden meistens Verstöße im Wettbewerbsrecht, Urheberrecht und Markenrecht geahndet.
Im Rahmen einer Abmahnung wird zumeist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie die Übernahme der durch die Abmahnung entstandenen Anwaltskosten begehrt.
Keinesfalls sollte eine Abmahnung einfach ignoriert werden, da dann ein Gerichtsverfahren mit hohem Kostenrisiko folgen kann. Ebenso sollte nicht leichtfertig eine Unterlassungserklärung abgegeben werden, da diese Sie 30 Jahre verpflichtet.
Wir prüfen für Sie die Berechtigung einer Abmahnung und stimmen hiernach die weitere Vorgehensweise mit Ihnen ab.
Die Abmahnung ist durch einige „schwarze Schafe“ in Verruch gekommen, hat aber auch ihre Berechtigung. Insbesondere im Wettbewerbsrecht, wo sich grundsätzlich nur in Konkurrenz befindliche Unternehmer abmahnen können, kann der geordnete Wettbewerb durch eine Abmahnung schnell und effektiv ohne gerichtliches Verfahren wieder hergestellt werden.
Hier soll der Unternehmer, der sich über gesetzliche Vorschriften hinwegsetzt und dadurch einen Wettbewerbsvorteil erlangt, diesen Vorteil nicht nutzen dürfen.
Häufig ist das Widerrufsrecht, unwirksame AGB, die Einhaltung der Preisangabenverordnung oder die richtige und vollständige Information (beispielsweise bei „weisser Ware“) über die angebotenen Produkte Gegenstand einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung.
Beim Marken- und Urheberrecht ist die Verletzung eines Schutzrechtes Gegenstand der Abmahnung. Beispielsweise kann die Benutzung eines markenrechtlich geschützten Begriffs als Domainname, als Ad Word oder als Meta-Tag zu einer markenrechtlichen Auseinandersetzung führen.
Bei urheberrechtlichen Sachverhalten steht ein urheberrechtlich geschütztes Werk (z.B. ein Foto, eine Graphik oder ein Musikstück) im Mittelpunkt der Betrachtung. Dieses Werk wird in vielen Fällen gegen den Willen des Berechtigten anderen zugänglich gemacht, z.B. im Rahmen von Tauschbörsen.
Auch beim Anbieten von Kleidung kann es schnell über die Herkunft der Ware und über die Berechtigung zum Verkauf der Ware zu Streitigkeiten kommen.
Arbeitsrecht und Internet
Immer häufiger führt das Internet im Bereich des Arbeitsrechts zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
Für den Arbeitgeber stellt sich die Frage, wie die Nutzung des Internets im Betrieb geregelt werden kann und soll. Auch der Betriebsrat hat sich regelmäßig mit dieser Frage auseinanderzusetzen.
Für den Arbeitnehmer wird diese Fragestellung wichtig, wenn der Arbeitgeber auf das Surfen am Arbeitsplatz und/oder den Download von Daten durch Abmahnung oder Kündigung reagiert.
Neben der Fragestellung, ob dem Arbeitnehmer sein Verhalten vorgeworfen werden kann, ist auch von Bedeutung, ob die zur Verfügung stehenden Beweise überhaupt vor Gericht verwertbar sind.
Wir beraten Sie diesbezüglich gerne.
Grundsätzlich ist hier aber Eile geboten. Ein Arbeitnehmer muss sich gegen eine Kündigung innerhalb von drei Wochen durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage wehren.
Möchte der Arbeitgeber hingegen eine fristlose Kündigung aussprechen, so läuft auch für ihn eine Frist von zwei Wochen. Ist der Betriebsrat vorher anzuhören, so sind die notwenigen Schritte noch schneller einzuleiten.
In diesen Fällen ist ein schneller Termin dringend angeraten.
Wir bitten Sie deshalb bereits bei der ersten Kontaktaufnahme um entsprechende Mitteilung des Sachverhalts, damit die Mandatsbearbeitung auf die Fristen eingerichtet werden kann.
Steuern und Internet
Gerne beraten wir Sie über die steuerlichen Besonderheiten und Möglichkeiten, aber auch über die Gefahren bei Geschäften über das Internet.
Wir übernehmen für Sie auf Wunsch die laufende Buchhaltung und können Ihre Steuererklärungen und Jahresabschlüsse erstellen.
Gerne bieten wir Ihnen auch ein Dienstleistungspaket aus rechtlicher und steuerlicher Beratung an, welches wir an Ihre persönlichen Bedürfnisse anpassen.
Rechtswidrige Veröffentlichungen im Internet
Im Internet kann jeder veröffentlichen. Nicht selten kommt es aber zu nicht hinnehmbaren Veröffentlichungen, die Ihr Persönlichkeitsrecht verletzen oder den Ruf Ihres Betriebes gefährden.
Wir helfen Ihnen, sich gegen rechtswidrige Veröffentlichung zu wehren.
In Betracht kommen hier vorwiegend Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche, aber auch Schadensersatzansprüche.
Internetrecht und Strafrecht
Wird Ihnen die Begehung einer Straftat über oder mittels des Internets vorgeworfen, zum Beispiel eine Urheberrechtsverletzung oder Datenmissbrauch, so ist bei der Verteidigung ein besonderes Augenmerk auf die Beweismittelgewinnung und auf die Beweisverwertung zu richten.
Hier sollten die richtigen Weichen bereits im Ermittlungsverfahren gestellt werden. Sprechen Sie uns daher möglichst frühzeitig an.
Ihr Ansprechpartner im Bereich des Internetrechts (und Arbeitsrechts) ist Rechtsanwalt Phil Gabler, LL.M.
Die steuerlichen Fragestellungen beantwortet Ihnen Rechtsanwalt und Steuerberater Kai Webers.
PDF-Download:
- Pflichten nach der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung
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