Bau- und Architektenrecht
Im Bereich des Baurechts bieten wir Ihnen insbesondere:
- Beratende Baubegleitung
- Hilfe bei Baumängeln
- Geltendmachung der Vergütung (Werklohn)
- Vertragsprüfung und –gestaltung
- Prüfung der Zulässigkeit von Vorhaben
- Führen von Bauprozessen
Beratende Baubegleitung
Während der Planung und Durchführung eines Bauvorhabens kann es zu einer Vielzahl von Fragestellungen kommen. Für die Bauherren und Unternehmer ist es wichtig in dieser Situation einen Ansprechpartner zu haben, der mit ihnen die rechtliche Situation erörtert, das weitere Vorgehen bespricht und hierbei ausschließlich die Interessen des eigenen Mandanten, nämlich Ihre Interessen, vertritt.
Hilfe bei Baumängeln
Das Auftreten von Mängeln am Bau ist nicht ungewöhnlich und grundsätzlich auch nicht tragisch, solange auf die Mängel richtig reagiert wird.
Allerdings kommt es zu Schwierigkeiten, wenn es z. B. zu weiteren Mängeln kommt, die Nachbesserung fehlschlägt oder bestritten wird, dass es sich um Mängel oder einen Mangel handelt. Es ist dann wichtig, seine Rechte und Pflichten zu kennen und diese in der richtigen Form geltend zu machen, damit Ihre Rechte nicht verloren gehen. Wir unterstützen Sie hierbei durch Beratung und Vertretung, damit der Mangel möglichst schnell behoben wird.
Für den Unternehmer ist es hingegen wichtig, auf berechtigte Einwände zu reagieren, um größeren Schaden abzuwenden.
Geltendmachung der Vergütung
Wer seine Arbeit ordentlich erledigt hat kann die zeitnahe Erfüllung der Gegenleistung verlangen. Die verzögerte Zahlung der Vergütung kann für Ihre Firma ansonsten nicht nur zu einem Ärgernis, sondern zu einem ernsthaften Problem werden.
Wir machen für Sie Ihre Ansprüche geltend und setzen uns mit den eventuellen Mängeleinreden des Auftraggebers auseinander.
Sie sparen hierdurch Zeit und Nerven, die Sie für andere Dinge verwenden können.
Vertragsprüfung und –gestaltung
Der Vertrag steht im Baurecht im Zentrum der rechtlichen Betrachtung. Wir können für Sie bestehende Verträge prüfen, neue Verträge gestalten oder Verträge vor deren Abschluss mit Ihnen erörtern.
Baugenehmigung, Zulässigkeit von Vorhaben
Die Vereinbarkeit eines Bauvorhabens mit bauplanungsrechtlichen und bauordnungsrechtlichen Vorschriften ist immer wieder Gegenstand der Beratung rund um die Baugenehmigung.
Für die Nachbarn gilt es ein bestimmtes Bauvorhaben zu verhindern, während die Bauherren regelmäßig deren unveränderte Realisierung wünschen.
Wir prüfen für Sie Ihre Erfolgsaussichten und setzen diese prozessual durch.
Führen von Bauprozessen
Im Konfliktfall versuchen wir mit Ihnen und den Beteiligten zunächst außergerichtlich eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Ist es aufgrund der Probleme bereits zu einer emotionalen Auseinandersetzung gekommen, so tritt durch das Einschalten eines Rechtanwaltes wieder eine Versachlichung des Konflikts ein.
Ist eine vernünftige außergerichtliche Einigung nicht zu erzielen, so führen wir für Sie das gerichtliche Verfahren.
Wir vertreten Sie bei Bauprozessen sowohl im selbständigen Beweisverfahren wie auch im Hauptsacheverfahren, also dem „normalen“ Zivilprozess.
Ebenso vertreten wir Sie bei Schlichtungs- und Mediationsverfahren.
Ihr Ansprechpartner im Baurecht ist Rechtsanwalt Phil Gabler, LL.M.
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