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Arbeitsrecht

Im Bereich des Arbeitsrechts beraten wir Sie zu allen rechtlichen Fragestellungen rund um das Arbeitsverhältnis.
Der Sachbearbeiter ist Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die folgende nicht abschließende Aufzählung gibt Ihnen einen Überblick über immer wiederkehrende Rechts- und Beratungsfragen:

  1. Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen
  2. Beratung und Vertretung bei Abmahnung
  3. Beratung und Vertretung bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag
  4. Beratung und Überprüfung rund um das Arbeitszeugnis
  5. Arbeitsrecht und Internet
  6. Arbeitsrecht und Verkehrsrecht
  7. Lohn, Urlaub, Versetzung
  8. Führen von arbeitsgerichtlichen Prozessen
  9. Betriebsrat

Erstellung und Überprüfung von Arbeitsverträgen

In einem Arbeitsvertrag werden die Hauptpflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer festgelegt. Arbeitsverträge unterliegen einer Inhaltskontrolle wie Allgemeine Geschäftsbedingungen. Dies führt in der Praxis dazu, dass eine Vielzahl von immer wieder in Arbeitsverträgen verwendeten Klauseln unwirksam sind (z.B. bzgl. der Rückzahlung von Ausbildungskosten oder Einhaltung von Ausschlussfristen).
Vor Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages sollten Sie sich daher einen Überblick über die Wirksamkeit der Regelungen des neuen Arbeitsvertrages schaffen.
Kommt es zum Streit über die im Arbeitsvertrag geregelten Inhalte, so kann sich eine scheinbar eindeutige Regelung im Arbeitsvertrag als hinfällig erweisen.
Bei der Gestaltung des Arbeitsvertrages ist zu beachten, dass von bestimmten gesetzlichen Mindestbedingungen nicht abgewichen werden kann.
Wir überprüfen bereits bestehende Arbeitsverträge und gestalten mit Ihnen neue Arbeitsverträge. Auch bei der Gestaltung oder Änderung einzelner Vertragsbereiche sind wir Ihnen gerne behilflich (z.B. Arbeitszeitkonten, Prämiensysteme, Nutzungsregelungen, Freiwilligkeitsvorbehalte usw.).

 

Beratung und Vertretung bei Abmahnung

Durch eine Abmahnung rügt der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer ein Fehlverhalten.
Die Abmahnung soll dem Arbeitnehmer vor Augen führen, dass der Bestand des Arbeitsverhältnisses in Gefahr ist und die Wiederholung des gerügten Verhaltens die Kündigung des Arbeitsverhältnisses zur Folge haben kann.
Die Wichtigkeit einer Abmahnung ist nicht zu unterschätzen, da sie oft der Vorbereitung einer Kündigung dient. Es ist daher im Kündigungsschutzprozess oft von großer Bedeutung, ob die Abmahnung rechtmäßig war, ob also die Abmahnung z.B. bestimmt genug war und ob sie ohne Gegenvorstellung zur Personalakte gelangt ist.
Die rechtlichen Fragestellungen rund um eine Abmahnung sollten daher nicht erst im Kündigungsschutzprozess geklärt werden. Bereits bei der Abmahnung kann der Grundstein für den Ausgang eines späteren Kündigungsschutzprozesses gelegt werden. Wir bieten Ihnen Rat und Hilfestellung bei allen Fragen und Problemen rund um die Abmahnung.

 

Beratung und Vertretung bei Kündigung oder Aufhebungsvertrag

Die Frage der Rechtmäßigkeit einer Kündigung ist eines der Hauptbetätigungsfelder des Anwalts im Arbeitsrecht.
Es gibt die außerordentlich (fristlose) und die ordentliche (fristgemäße) Kündigung.
Weiterhin wird unterschieden zwischen der betriebsbedingten, der personenbedingten und der verhaltensbedingten Kündigung.
Allen Kündigungen ist gemein, dass der Arbeitnehmer gegen die Kündigung innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben muss. Verpasst der Arbeitnehmer diese 3-Wochen-Frist, so gilt die Kündigung allein aufgrund des Fristablaufs als wirksam.
Der Arbeitnehmer ist daher gehalten, im Falle der Kündigung schnell zu reagieren.
Mit der Kündigungsschutzklage wird die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses begehrt. Eine Vielzahl der Kündigungsschutzprozesse endet aber durch Vergleich. Im Rahmen eines Vergleiches wird oft das Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung beendet.
Eine weitere Zielrichtung des Kündigungsschutzprozesses kann es sein, eine außerordentliche Kündigung in eine ordentliche Kündigung umzuwandeln, da eine außerordentliche Kündigung oft eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zur Folge hat.
Auch die Annahme eines Aufhebungsvertrages oder eines Abwicklungsvertrages kann eine Sperrzeit herbeiführen.
Ebenso kann die einvernehmliche Verkürzung der Kündigungsfrist  unter bestimmten Umständen zu einer Sperrzeit führen.
Wir führen für Sie den Kündigungsschutzprozess.
Ebenso beraten wir Sie bezüglich der Möglichkeiten der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Sperrzeit.

 

Beratung und Überprüfung rund um das Arbeitszeugnis

Zeugnis ist nicht gleich Zeugnis.
Es gibt das Abschlusszeugnis und das Zwischenzeugnis. Ferner gibt es das einfache Zeugnis und das qualifizierte Zeugnis mit Leistungsbeurteilung und Führungsbeurteilung.
Zeugnisse sind so wichtig, da sie einen das gesamte Leben über begleiten können. Um so wichtiger ist es, dass das Arbeitszeugnis keine offenen oder versteckten negativen Hinweise  
enthält.
Das Arbeitszeugnis soll wohlwollend formuliert werden. Hierbei soll das Arbeitszeugnis dem Vorankommen des Arbeitnehmers dienen. Übertreibt der Arbeitgeber hingegen maßlos im Arbeitszeugnis, so kann er sich gegenüber dem neuen Arbeitgeber schadensersatzpflichtig machen.
Wir erstellen und überprüfen Arbeitszeugnisse.
Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, so ist in den meisten  Fällen eine außergerichtliche Einigung nach relativ kurzer Zeit möglich.
Sollte eine solche Einigung nicht möglich sein, so kann der Anspruch auf Ausstellung und Berichtigung des Zeugnisses aber auch im Wege der Klage geltend gemacht werden.

 

Arbeitsrecht und Internet

Das Internet erleichtert und beschleunigt viele Arbeitsprozesse, führt aber auch immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Der Arbeitgeber sollte daher dafür Sorge tragen, dass im Betrieb verbindliche Regeln über die Benutzung des Internets bestehen.
Der Arbeitnehmer kann sich schnell einer Kündigung wegen verbotener oder ausschweifender Internetnutzung ausgesetzt sehen, wenn er sich über seinen Umgang mit diesem Medium zu wenig Gedanken macht.
Wir beraten und unterstützen bei der Einführung und Aktualisierung von Regelungen bezüglich der Nutzung des Internets und anderer technischen Einrichtungen.
Besteht ein Betriebsrat, so wird dieser sich ebenfalls mit dem Problemfeld des Internets am Arbeitsplatz auseinandersetzen müssen.
Wurde eine Kündigung wegen Internetnutzung ausgesprochen, so gilt es einige Besonderheiten zu beachten.
Wir beantworten Ihre rechtlichen Fragen rund den Themenkreis Arbeit und Internet und vertreten Sie auch in den entsprechenden Gerichtsverfahren.

 

Arbeitsrecht und Verkehrsrecht

Unfall und Führerscheinverlust sind zwei Themenschwerpunkte dieses Betätigungsfeldes.
Hat der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit einen Verkehrsunfall, womöglich mit einem Firmenfahrzeug, so bedarf es der Klärung der Frage der Haftung des Arbeitnehmers. Hierbei ist zu bedenken, dass das Bundesarbeitsgericht für die Haftung des Arbeitnehmers besondere Regeln aufgestellt hat, die von der normalen zivilrechtlichen Haftung abweichen.
Hat der Arbeitnehmer den Führerschein verloren, so stellt sich häufig die Frage, ob hierauf mit einer Versetzung oder Kündigung reagiert werden kann.
Wir beraten Sie gerne, um mit Ihnen die jeweils richtige Reaktions- und Vorgehensweise zu besprechen und umzusetzen.

 

Lohn, Urlaub, Versetzung

Unsere Kanzlei bietet auch die Steuerberatung und Lohnbuchhaltung an. Hierzu gehört das Erstellen von Lohnabrechnungen, aber auch die Überprüfung anderer Lohnabrechnungen.
Wird Arbeitsvergütung nicht vollständig gezahlt, so kann der Arbeitnehmer unter Umständen ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Bei ständiger unregelmäßiger Zahlung des Arbeitsentgeltes kann der Arbeitnehmer sogar zur Kündigung berechtigt sein.
Lohnrückstände können eingeklagt werden und in eilbedürftigen Fällen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes geltend gemacht werden.
Dem Arbeitnehmer steht Erholungsurlaub zu. Einzelheiten regelt das Bundesurlaubsgesetz. Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind Urlaubsansprüche oft durch Zahlung eines Geldbetrages abzugelten.
Gewährt der Arbeitgeber beantragten Urlaub rechtsgrundlos nicht, so kann das Arbeitsgericht zwecks Klärung der Rechtmäßigkeit der Ablehnung des Urlaubs angerufen werden.
Urlaubs- und Lohngrundsätze zählen zu den klassischen Betätigungsfeldern des Betriebsrats.
Eine Versetzung kann ebenfalls der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegen. Ob eine Versetzung rechtmäßig ist oder nicht, bestimmt sich unter anderem nach den Regelungen im  Arbeitsvertrag.
Einzelheiten erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Beratungsgespräch.

 

Führen von arbeitsgerichtlichen Prozessen

Die Prozessführung im Arbeitsrecht weist einige Besonderheiten auf. So muss im Urteilsverfahren erster Instanz jeder seine Kosten selbst tragen, auch wenn er gewinnt. Das bedeutet, dass jede Partei ihren Anwalt selbst bezahlt, egal wie das Verfahren ausgeht. Dies bedeutet aber auch, dass im Falle des (Teil-)Unterliegens dem Gegner keine Kosten erstattet werden müssen.
Neben der Beiordnung eines Anwalts im Rahmen der Prozesskostenhilfe ist die Beiordnung eines Anwalts auch möglich, wenn die eine Partei anwaltlich vertreten ist und die andere bislang nicht. Dies dient der „Waffengleichheit“.
Die taktische Vorgehensweise ist für jeden Prozess individuell zu bestimmen. Hierfür bedarf es neben der Bestimmung eines Verfahrensziels einer intensiven  Abwägung des jeweiligen Prozessrisikos.
Gerne erörtern wir mit Ihnen die taktischen Möglichkeiten und Vorgehensweisen. Auch die Möglichkeiten der Prozessfinanzierung besprechen wir gerne mit Ihnen. Besteht keine Rechtsschutzversicherung für den Bereich des Arbeitsrechts, so besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe.

 

Betriebsrat

Das Betriebsverfassungsgesetz räumt dem Betriebsrat eine Reihe an Mitbestimmungsrechten ein. Die Frage der Reichweite dieser Mitbestimmungsrechte führt immer wieder zu Konflikten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Wir beraten Sie bei der Auslegung der rechtlichen Vorschriften des Kollektivrechts und helfen Ihnen die Ihnen zustehenden Rechte durchzusetzen bzw. rechtswidrige Verhaltensweisen abzuwehren.
Auch bei der Frage der Rechtmäßigkeit von Kündigungen kann die Frage der ordnungsgemäßen Beteiligung des Betriebsrates entscheidende Bedeutung haben.

Ihr Ansprechpartner im Arbeitsrecht ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Phil Gabler, LL.M.

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